Es ist sehr wichtig, dass die Diagnosen zu den abgerechneten Leistungen passen und dass gemäß der Gebührenordnung mit all ihren Bestimmungen abgerechnet wurde. Hat man mit der PKV vermehrt Probleme zu bestimmten Abrechnungspositionen, muss man dem Patienten vernünftig vermitteln, dass der behandlungsvertrag zwischen HP und Pat abgeschlossen wurde, dass konform abgerechnet wurde und dass der Pat. ggf die nicht erstatteten Leistungen aus eigener Tasche zahlen muss. Hier kann man, um sich abzusichern, eine abtretungserklärung unterschreiben lassen, aus der hervorgeht, dass der Patient die von der PKV nicht erstatteten Leistungen selbst begleichen muss.
Ich weiß leider nicht, ob es für die HPs so etwas wie die BÄK gibt, die Abrechnungsempfehlungen herausgibt. Evtl bekommt man Hilfestellung über die verbände. Wichtig ist jedoch, dass man einheitlich und geschlossen gegenüber den PKVen auftritt.
Gibt Dir das Leben mal nen Knuff,
dann weine keine Träne.
Lach Dir nen Ast und setz Dich druff
und wackle mit de Beene