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HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können
#4
Puuuh, das sind ja wirklich ganz schön viele Fragen auf einmal *SchweißvonStirnwisch* Wink

(31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Wenn ich nun aber bei der Prüfung angebe, was ich für ne Therapie machen mag, dann hab ich doch das Problem, dass die Prüfer mich darüber ausfragen werden oder? Und wenn ich dann nicht davor eine Ausbildung in dem Bereich gehabt habe, habe ich ja kaum Wissen darüber und dann ist das doch schlecht ?


Ja, das ist tatsächlich schlecht. Deshalb empfiehlt es sich, zumindest ein Grundwissen über allgemeine naturheilkundliche Therapieverfahren zu haben. Wenn also z.B. eine Leberschädigung vorliegt, dass man weiß, dass man da Mariendistel einsetzen und warme Leberwickel verordnen kann.


(31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Noch eine Frage: sie haben ja auch viele Fernfortbildungen ... im Angebot u.a. Auch Kinderheilkunde, das würde mich sehr interessieren ... sind diese Fortbildungskurse ausreichend, um eventuellen Nachfragen in der Prüfung, wenn man diese dann als Therapieverfahren oder Richtung angibt, zu bestehen? Schafft man diese neben dem Studium?

Das kommt ganz auf die Fortbildung an und darauf, wie Sie später behandeln möchten.
Wenn Sie bei der Prüfung angeben, dass Sie sich auf Kinderheilkunde spezialisieren möchten, dann wird der Prüfer in dieser Hinsicht verstärkt prüfen - und vielleicht fragen, was Sie einer Mutter hinsichtlich einer Masernimpfung raten - oder wie Sie Röteln behandeln ... Wink Hat man die Fernschulausbildung durchlaufen und noch die Online-Schulung Kinderheilkunde (diese Kombi empfiehlt sich wenn man sich später auf Kinderheilkunde spezialisieren möchte), dann können Sie über solche leichten Fragen nur wissend lächeln.


(31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Nun hab ich noch Fragen ( ich hoffe das ist nicht zu viel):
Also ich hatte hier im Forum schon einen Thread wegen dieser Petition geschrieben, in der es um die Verschärfung der Zulassungsbedingungen geht ( also Abitur, hab ich, und dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich, hab ich nicht). Gibt es da wirklich noch keine Neuigkeiten? Für mich ist das sehr besorgniserregend für mich. Ich denke , wenn ich die Ausbildung( es würde das Fernstudium mit Skriptenversand werden) anfange werde ich wegen meiner Kinder und anderen Verpflichtungen realistisch gesehen mind. Vier Jahre bis zur Prüfung brauchen. Es wäre für mich schlimm, wenn dann alles (Zeit, Geld und natürlich auch Herzblut) umsonst wäre weil ich keine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich hätte. Was meine sie dazu? Petrazen hatte ja in dem Thread über die Petition, die Erfahrung mit dem Gesundheitsamt gemacht, dass die ihr gesagt habe, dass eine Änderung ansteht.

Da kann ich nur wiederholen, was ich schon oben geschrieben habe.
Übrigens hat man mir schon vor über 25 Jahren noch während der Ausbildung gesagt: Melde dich schnell für die Prüfung an, die HPs sollen abgeschafft werden.
Bisher ist das nicht passiert, obwohl es diese Gerüchte immer wieder gab, vor allem um 2000 rum. Passiert ist es nicht.
Sollte der Fall aller Fälle eintreten und die HPs abgeschafft werden, gibt es auf jeden Fall für die bereits bestehenden HPs eine "Besitzstandswahrung", d.h. sie können ihren Beruf weiterhin ausüben (man möchte ja nicht ein Heer von Arbeitslosen schaffen).
Und für die, die in der Ausbildung zu diesem Beruf stehen, gibt es Übergangsfristen innerhalb derer man sich zur Prüfung anmelden kann.


(31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Ebenso hört man leider oft, dass der Beruf ganz abgeschafft werden soll, weil er sonst in der EU kaum existiert.

Das war mal ein Thema so um 2000 herum, da hieß es, weil es in den anderen europäischen Ländern keine HPs gibt, sollen sie auch bei uns abgeschafft werden.
Wie man weiß ist das nicht der Fall. Im Gegenteil in fast allen EU-Ländern gibt es Bestrebungen, dass die auch ihre HPs wollen.

(31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Noch eine Frage zu den Zwischenprüfungen, was ist wenn man die nicht besteht?
Wie oft kann man die interne schriftliche Prüfung wiederholen?

Bisher gab es noch keinen Fall, bei dem nicht spätestens beim 2. Anlauf die Zwischenprüfung nicht geklappt hätte.
Wir halten es nämlich so, wenn man schon sieht, dass es bei den Lehrheftabschlussfragen öfter Probleme gibt, dann bitte ich den Schüler anzurufen. Wir überlegen gemeinsam, woran es liegen könnte und prüfen dann, wie er die Lernstrategie verbessern kann und ob ihm Julia Turnanelis mit dem "Zielorientierten Lernen" (kostenlos), oder die STARKE-Workshops oder ..... weiter helfen kann.

(31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Da ich ziemlich Prüfungsangst vor mündlichen Prüfungen habe, denke ich fast das die Prüfung kaum aufs erste Mal schaffe.

Die Prüfung beim Gesundheitsamt kann man beliebig oft wiederholen. Da hat der Gesetzgeber kein Limit gesetzt.
Allerdings würde ich einem Schüler mit einer solchen Prüfungsangst als erstes empfehlen sich an Julia zu wenden. Es ist ganz wichtig mit dieser Angst fertig zu werden, damit sie einem nicht den Spaß am Lernen nimmt. Denn der Spaß am Lernen ist nun einmal das Wichtigste.

(31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Wie viel ist der ungefähre Lernaufwand in Stunden Pro Woche? Ich weiß das ist individuell, aber ich würde nicht mehr als acht Stunden pro Woche schaffen und dann brauch ich ja auch noch Therapieausbildung.

Wir hatten dazu hier mal eine Umfrage gestartet: Wie viel lernt ihr pro Woche? Weiß noch jemand wo die ist?
Ich empfehle als Lernzeit pro Tag ein bis 1,5 Stunden.


(31.01.2014, 19:46)Claudia79 schrieb: Zählt Kinderheilkunde als Therapieausbildung?
Ja Smile

Wenn noch Fragen bestehen, dann bitte stellen. Günstig ist es,
GLG Isolde
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Nachrichten in diesem Thema
RE: HP bei Prüfung schon Therapieverfahren vorweisen können - von Isolde Richter - 02.02.2014, 14:19

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