Horst schreibt:
"Hingegen ist es völlig unproblematisch, wenn der Heilpraktiker seine Behandlung ergänzen und/oder begleiten lässt durch die Bach-Blüten-Einnahme, so wie man dem Patienten auch empfehlen kann, während der Behandlung häufiger Pfefferminztee zu trinken. Wink
Da die BB aber weder verschrieben oder verordnet werden können, bietet sich folgende Formulierung an: „Dem Patienten wird empfohlen, in Ergänzung der Behandlung“ oder „begleitend zur Behandlung folgende BBlütenpräparate einzunehmen“. "
Mich verunsichert jedoch Brunis Aussage (bzw. die des Prüfers vom Gesundheitsamt Dortmund), das bedeutet m.E., dass nicht mal das Empfehlen erlaubt ist.
Ich hatte mal vor einiger Zeit beim hiesigen GA angerufen, da konnte man mir jedoch überhaupt keine vernünftige Antwort geben. Ich frag mich also ständig, soll ich einfach, oder besser nicht? Ich würde gerne die BB hin und wieder in die Therapie mit einbeziehen bzw. EMPFEHLEN (verkaufen sowieso nicht). Aber .... na, ich bin da wohl eher ein kleiner Angsthase - möchte keine Abmahnung (oder was auch immer) riskieren.
Schade, dass man einfach nichts in Händen hat, auf das man sich stützen kann.
LG Kerstin