mit dem Hinweis auf das Ausser-Kraft-Treten der Zulassungsrichlinie 2020 wollte ich keinesfalls eine dead-end-Linie einer Heilpraktikerzulassung andeuten, sondern nur, dass vom Land BW angestrebt ist (gehofft wird), dass das Zulassungsverfahren bis dahin auch den Anforderungen der Rechtsprechung hierzu (ist seit X-Jahren auf die Stärkung des Grundrechtes der freien Berufswahl und -ausübung gerichtet) noch genügen wird. Neue höchstrichterliche Urteile werden wahrscheinlich eher in Richtung auf eine Erleichterung des Zugangs zu einer (sektoralen) heilpraktischen Heilkunde tendieren, denen dann auch die Richtlinien zur Heilpraktikerzulassung folgen werden müssen.
Auch die Bundesregierung(en) haben stets betont, dass die Institution der Heilpraktikerschaft nicht in Frage gestellt wird.
Soll keine Aufforderung sein, die Zulassung für 2030 anzupeilen, aber die Angst vor einer dead-line nehmen!
Fröhliches Lernen, Spaß an den sich hierbei auftuenden neuen Erkenntniswelten und viel Erfolg für das angestrebte Ziel wünscht
Horst