Der Vermieter hätte mich gerne mit meiner Praxis genommen, er hat alles versucht, aber da er diese berühmte Nutzungsänderung vornehmen musste, scheiterte es an dem Parkplatz.
Das Bauamt verlangte ca. 12.000,-- für die Nutzung eines der öffentlichen Parkplätze. Dazu war der Vermieter nicht bereit. Ich hätte es selbst zahlen müssen … was ich logischerweise nicht gemacht habe.
Ich denke nicht, dass es was geändert hätte, wenn ich gesagt hätte: „Der Heilpraktiker hat mit dem Bauamt NICHTS zu tun“ …
Da man in HP/HPP-Kreisen immer wieder von Problemen wegen Nutzungsänderung hört, scheint es überall gleich zu sein.
Oder haben die Sachbearbeiter der Bauämter allesamt keine Ahnung?? ….
LG Kerstin