es gibt zwei Möglichkeiten
1. "Kleiner HP"
Geprüft werden "nur" psychische Erkrankungen. Nur ist in Anführungszeichen gesetzt, weil das Niveau der Prüfung recht hoch ist.
Wenn Du die Prüfung geschafft hast, darfst Du Dich nennen:
"HPin eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"
Du darfst dann nur den psychischen Aspekt einer Krankheit behandeln und musst den Patienten ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sich wegen seiner körperlichen Symptome (z.B. Kopf- oder Rückenschmerzen) von einem Arzt oder HP behandeln lassen muss.
2. HeilpraktikerIn
Damit hast Du die Erlaubnis psychische und körperliche Leider zu behandeln. Du kannst Dich dann bezeichnen:
Heilpratikerin
Psychotherapie
(Achtung: Pschotherapeutin darfst Du Dich nicht nennen.)
Da der Heilpraktiker die Ausübung der Psychotherapie umfasst, bringt es keinen Vorteil zusätzlich den kleinen HP zu machen. Sinnvoll ist es dagegen sich in dem Verfahren "Psychotherapie" gründlich auszubilden.
Alles klar? Sonst einfach nachfragen.
LG Isolde