Dieter möchte sich diese Aufklärung wohl von einem Patienten unterschreiben lassen, was durchaus sinnvoll und nützlich sein kann.
Meines Wissens gilt jedoch, wie in einer Arztpraxis auch, die mündliche Aufklärung und dann ein konkludentes Handeln. D.h. der Patient willigt der Injektion ein, sofern er sie vom Arzt ausführen lässt.
Thomas
Die Stimme der Vernunft ist leise, doch sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat. (S.Freud)