darf ich mal kurz um eure Hilfe bitten.
Wir haben in Baden-Wuerttemberg die Regelung, dass wenn sich ein Patient mit suizidalen Absichten in unserer Praxis befindet, wir die Polizei rufen müssen, falls er sich nicht Einverstanden erklärt, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nun muss so eine Einweisung ja durch einen Arzt und später dann durch eine richterliche Anordnung erfolgen. Meine Frage dazu ist jetzt, soll ich als HP dann den Arzt informieren oder liegt das dann in den Händen der Polizei?
Ich frage deshalb, weil ich mich auf meine mündliche Prüfung vorbereite. Und die Zwangseinweisung scheint in unserem Gesundheitsamt gerne abgerfagt zu werden. Aus den Prüfungsprotokollen geht leider nicht hervor, wer sich um diese Einweisung kümmern muss.
Wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
LG,
Andrea