Die Sorgfaltspflicht zwingt uns aber, trotzdem zu Melden und zwar, wenn ich das richtig habe, an dem Gesundheitsamt, das für den betroffeen Erkrankten zuständig ist, also an dem im "benachbarten" Bundesland.
Wobei ich ganz ehrlich sagen muß, wenn mir jemand wegen sowas die Erlaubnis nicht erteilen würde, weil ich jetzt nicht das richtige Gesundheitsamt nenne, wär ich arg angefressen und das würde ich auch nicht unter fairer prüfung einordnen sondern unter Schikane.
Caia
Vos qui transitis...