Globuli sind Arzneimittel und unterliegen damit dem AMG. Und was dem AMG unterliegt, darf nur von Apothekern verkauft werden, da nur diese dise ordnungsgemäße Beratung, Lagerung etc. sicherstellen können.
Daß Ihr trotzdem in der Praxis Globuli verabreichen dürft, ist ein ähnlich gelagerter Fall wie beim sprechstundenbedarf eines Arztes. Arzneimittel, die unmittelbar in der Praxis verbraucht werden, dürfen auch diese anwenden. Aber auch nicht mitgeben.
Bachblüten hingegen sind nun Lebensmittel, wenn ich diese einzeln abgebe. Mache ich jedoch eine. mischung, kann man wiederum davon ausgehen, daß hier ein Arzneimittel hergestellt wird und das ist wieder nur den Apotheken gestattet.
Um also auf der sicheren Seite zu sein, laßt Ihr diese in der Apotheke Eures Vertrauens anfertigen.
Caia
Vos qui transitis...