Deshalb: konnte das EÜR-Programm dem Pneumatron eine Abschreiberegelung zuweisen?
Ansonsten erinnere ich mich an eine Aussage, "das soetwas der Steuerberater wissen wird, weil der solche Listen hat und da nur nachgucken muss".
Doch wenn man z.B. selber an seinem Finanzplan (ohne Steuerberater) sitzt und die 1-2-3-Jahresvorschau macht, muß man selber die Abschreiberegelung heranziehen ... und da denke ich sucht man als unbedarfter Laie oft die Nadel im Heuhaufen, oder?
Vielleicht kann hier noch jemand einen Tipp zu einer für uns wertvollen Abschreibeliste geben?
Besten Dank und liebe Grüße,
Cordula