die theoretische Betrachtung über die Zusammenarbeit von Heilpraktikern und Ärzten hast Du ja schon gut und korrekt dargestellt. Praktische Beispiele einer organisatorischen Kooperation kenne ich auch nicht, jedoch dürfte diese - wie von Dir angedacht - auch nach der Muster-Berufsordnung für Ärzte nicht problematisch sein.
Da es z.T. in den Berufsordnungen der diversen Landesärztekammern unterschiedlich nuancierte Auslegungen und Ausformulierungen auf der Grundlage der MusterBO gibt, würde ich vorschlagen, Deine Frage an alle Länderärztekammern zu schicken (mit Absenderadresse aus dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich), um zu einem bundesweiten Überblick über die Haltungen (und die Praxis) der Ärztekammern zu kommen.
Grüße aus dem Schmuddelwetter
Horst