Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Untersuchungsliegen
#4
Hallo miteinander,
Untersuchungsliegen unterfallen als Medizinprodukte (MP) dem Recht der Medizinprodukte.  Das ist zunächst einmal das MedizinprodukteGesetz - MPG -, das aber allgemeine und grundsätzliche Regelungen trifft. Anforderungen an die "Betreiber" der MP (=Anwender) z.B. die Regelungen über die sicherheitstechnischen und messtechnische Kontrollen, Instandhaltung und Wartung und die entsprechenden Untersuchungsfristen ergeben sich aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV. 
Die Medizinprodukte sind hierfür in der Anlagen 1 (sicherheitskritische MP) und 2 (messtechnisch relevante MP) aufgeführt.

Sicherheitskritische MP  sind in den vom Hersteller angegebenen Fristen zu kontrollieren, spätestens alle 2 Jahre.
Messtechnisch relevante MP sind in den vom Hersteller angegebenen Fristen bzw. entsprechen der Fristentabelle in Anlage 2.

Untersuchungsliegen unterfallen weder der Anlage 1, noch der Anlage 2 und sind daher weder sicherheitstechnisch, noch messtechnisch einer regelmäßigen Kontrolle unterworfen, sofern nicht der Hersteller derartige Kontrollen in der Gebrauchsanweisung vorschreibt.

Unabhängig von der bei Untersuchungsliegen nicht bestehenden Kontrollpflicht durch Externe ist der HP aber - wie für seine übrige Praxisausstattung - auch für die Sicherheit der Untersuchungsliege verantwortlich.
Hierzu heißt es in der MPBetrebV lapidar: "Der Anwender hat sich vor der Anwendung eines MP von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des MP zu überzeugen und die Gebrauchsanweisung ... zu beachten."

Liebe Grüße

Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Untersuchungsliegen - von Mathias Kellenbenz - 01.06.2015, 09:30
RE: Untersuchungsliegen - von Corinna Stübiger - 06.06.2015, 18:50
RE: Untersuchungsliegen - von Horst - 09.06.2015, 09:48
RE: Untersuchungsliegen - von Corinna Stübiger - 09.06.2015, 15:45

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: