(15.06.2015, 15:56)Isolde Richter schrieb:(18.05.2015, 14:25)pid=\227042 schrieb:----
Nun darf ich ja als Kinderkrankenschwester nicht therapieren und gerate somit schon wieder an meine Grenzen, den Kindern wirklich noch effektiver helfen zu können. Ich finde, es gibt so viel Potenzial, wenn man so viele Stunden beim Kind ist, das ungenutzt bleibt.
Ich habe mit dem Pflegedienst kurz gesprochen, dass ich gerne noch den Heilpraktiker dazu machen würde. Ich habe mich schon für Isoldes Schule entschieden, bekomme in den nächsten Tagen noch mein Infopaket und freue mich schon sehr darauf.
Der Pflegedienst fand auch das super. Natürlich mit der Panik, dass ich gehen würde, falls ich dann Heilpraktikerin wäre ;-))
Mir schwebt aber irgendwie vor, das alles zu verbinden. Entweder im Auftrag des Pflegedienstes zu den anderen Kindern, auch die, die ich nicht betreue, zu fahren. Oder mich vom Pflegedienst für mehr Stunden anstellen zu lassen. .....
Liebe Claudia,
zunächst sorry, dass die Antwort gedauert hat, aber ich habe deine Frage erst jetzt entdeckt.
Du darfst ja als Kinderkrankenschwester im Auftrag des Arztes therapeutische Handlungen durchführen. Wenn die der zuständige Arzt den Auftrag gibt, bei diesem Kind Aromatherapie einzusetzen, dann kannst du das machen. Du darfst nur nichts gegen des Willen oder ohne Wissen des Arztes machen. Als Krankenschwester zählt man zum ärztlichen Hilfspersonal und bist so an seine Weisung gebunden.
Nun kann dich dein Auftraggeber nicht beauftragen als HPin zu arbeiten, denn der HP ist für seine Arbeit eigenverantwortlich und nicht an die Weisung des Arztes gebunden.
Es geht somit auch nicht, dass du beim Kind etwas tust und sagst: So das weiß der Arzt jetzt nicht, das mache ich meiner Eigenschaft als HP.
Es muss für den Kunden/Patienten immer klar sein: ist das nun die KS oder die HP, die diese Handlung an mir vornimmt - auch schon aus abrechnungstechnischen Gründen. Für die HP-Verrichtungen muss der Patient aus eigener Tasche zahlen.
Also ob du etwas als HP oder KS machst muss immer klar getrennt sein.
Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden und konnte helfen. Sonst gerne nachfragen. Diesmal kommt die Antwort auch schneller.
Hallo liebe Frau Richter,
das macht gar nichts, dass es gedauert hat :-)))
Ich habe diese Frage auch meiner Dozentin, bei der ich die Aromapflege Ausbildung mache, gestellt. Sie gab mir haargenau die gleiche Antwort. Somit für mich die Bestätigung, dass es genauso ist und mir in der Pflege nicht weiter hilft, wenn ich den Heilpraktiker hätte.
Im letzten Seminar war auch eine Heilpraktikerin, die zusätzlich in der Klinik als Aromapflegerin tätig ist. Auch sie bestätigte mir, dass sie es genauso macht. Sie hat das Glück, ihre Praxis auf dem Klinikgelände zu haben und wird dann zum Einsatz für die Aromapflege gerufen. Und kehrt danach wieder in ihre Praxis zurück. Geht in die Klinik aber als Krankenschwester.
Dann würde mir in dieser Hinsicht der Heilpraktiker nicht helfen. Aber ich bin nun schon wieder vier Seminare in Aromapflege weiter und sehe, was ich allein schon als Pflegekraft für Möglichkeiten habe. Trotzdem möchte ich nicht mehr als diese 50 % in der Pflege arbeiten. Ich möchte gerne zusätzlich selbstständig sein. Wie ich das gestalte, weiss ich nun nach diesen Informationen noch nicht. Auf jeden Fall werde ich wohl so vernünftig sein und erst einmal die Aromapflege Ausbildung zu Ende machen, bevor ich mich verzettel.
Den Heilpraktiker schiebe ich daher hintenan, aber vergessen habe ich ihn nicht. Es bleibt eine schöne Option für mich :-)))) und dann an ihrer Schule :-)) vielleicht auch der Heilpraktiker Psychotherapie ? Sie sehen, ich bin noch nicht ganz fertig mit meinen Überlegungen ;-)
Ich danke Ihnen für ihre Mühe.
Liebe Grüße
Claudia Selic-Köhler