Ich habe eine rechtliche Frage zum Einsatz von Nosoden:
Im HPA-Online-Lernen wurde bei der FSME u. a. gefragt, ob der HP mittels Nosoden behandeln darf oder nicht. Die Musterantwort lautet: "... ist dem Heilpraktiker in neuer Zeit die Verordnung von Nosoden untersagt, da er nicht mit infektiösem Material hantieren darf ..."
Bei Manfred in dem Kurs "Homöopathie kompakt" haben wir über das Thema Impfen (homöopathische Impfprophylaxe, -begleitung und -ausleitung) gesprochen. Er empfielt mit Nosoden der entsprechenden Krankheiten in D200 oder C200 zu behandeln. Eine rechtliche Einschränkung für HPs bei solchen Potenzen ist ihm nicht bekannt.
Wie verhalte ich mich denn nun rechtlich korrekt? Darf ich solche Nosoden nun einsetzen oder nicht?
Ich freue mich sehr, wenn hier jemand Licht in den Paragraphen-Dschungel bringen kann. :-)
LG Alexandra
P.S. Hier noch eine Anmerkung, die keiner Diskussion bedarf. Ich muss sie einfach nur loswerden, weil ich es den Knaller finde: Die Schulmedizin bestreitet die Wirksamkeit der Homöopathie und tut sie auch gerne als Placebo ab, weil ja der Grundwirkstoff nicht mehr nachweisbar ist. Und dennoch ist es dem HP untersagt damit zu hantieren, da es sich um infektiöses Material handelt. Ja, was denn nun? Wirksam oder nicht????