Hier in Italien brauchen die Zahnarzt-Helferinnen, die Hygiene machen, ein Ministudium von drei Jahren und ein Examen. Dann dürfen sie sich aber auch "Doktor der Zahnhygiene und Mundpflege " nennen und sich damit selbstständig machen. Sie dürfen auch Zahnaufhellungen vornehmen. Wie es in Deutschland gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich glaube aber nicht, dass es einer zahnärztlichen Fachangestellten erlaubt ist, sich selbstständig zu machen.
Behandlungen und Zahnersatz ist dagegen den Zahnärzten vorbehalten.
Glückliche Patentante von nadinebe