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Heute kam folgende Anfrage, die sicher auch für einige für euch interessant sind. Sicher wird der liebe Horst sie kompetent beantworten:
Ich möchte in den sozialen Medien als Psychologischer Berater ein Profil erstellen.
Hier möchte ich aber auch psychische Krankenheiten erklären. Falls Kundenanfragen kommen sollten, werde ich die natürlich informieren, dass ich keine Krankheiten heilen oder lindern darf. Dies wird auch in einem Behandlungsvertrag beschrieben.
Ich möchte quasi mit gesunden Menschen arbeiten und sie unterstützen.
Meine Frage: ist das rechtlich so in Ordnung?
Ich werde in den Videos nicht mitteilen, dass ich psychischs Störungen behandeln darf, sondern nur erklären was zb eine Depression ist.
Da ich auch den HPP noch mache, möchte ich nach bestandener Prüfung meine Dienstleistung danach erweitern. Ich bin für eure Unterstützung dankbar.
GLG Isolde
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Der "liebe Horst" nimmt gerne zu dieser Frage Stellung:
In den sozialen Medien psychische Krankheiten zu erklären im Sinne der Vorstellung von generellen Krankheitsbildern und -syndromen (z.B. Darstellung nach ICG-11) erscheint mir problemlos möglich, soweit diese Krankheitsbilder nicht auf eine bestimmte Person zugeschnitten sind. Soweit sie sich auf eine konkrete Person beziehen, können sie als eine (Fern-)Diagnose (Feststellen von Krankheiten i.S.v. § 1 Abs. 2 HeilprG) gedeutet werden, was Ärzten und HPs vorbehalten ist. Eine Aufzählung mehrerer möglicher Krankheitsbilder (z.B. durch eine Schilderung einer Person im sozialen Medium von eigenen Malessen) sollte daher nur insoweit beantwortet werden, als mehrere mögliche Krankheitsbilder aufgezählt werden, deren Zutreffen jedoch nur von einem berufenen Therapeuten abgeklärt werden könnten.
Nicht klar ist mit die Frage insoweit, als du "ein Profil erstellen" möchtest. Was meinst du damit?
Ganz liebe Grüße
Horst