Verstehe ich es richtig?
Ein Gesundheitsberater dürfte also eine professionelle Zahnreinigung anbieten, solange er strikt darauf achtet, dass diese Zahnreinigung nicht mit der Behandlung von einer Erkrankung der Mundhöhle in Zusammenhang steht.
Er darf NICHT:
eine Zahnreinigung durchführen, wenn der Patient/Kunde kommt, weil er nicht möchte, dass seine Parodontitis weiter fortschreitet.
Er darf:
eine Zahnreinigung durchführen, wenn der Patient sagt, er möchte sich seine Zahngesundheit erhalten und lässt sich mal gleich für dieses Jahr drei Termine geben - ohne dass er dies gezielt mit einer Erkrankung der Mundhöhle in Verbindung bringt.