ich würde darauf antworten, dass man als HPP bei Abhängigkeitserkrankungen ausschließlich begleitend behandeln darf. Somit darf man keine Raucherentwöhnung machen, das wäre in dem Sinne ja kausal.
Wobei man das ja auch anders sehen kann, in der Überprüfung wird man ja nicht nach der eigenen Meinung gefragt!
Die Frage ist ja auch, ob es sinnvoll ist eine Raucherentwöhnung zu machen? Bzw. zu welchem Zeitpunkt?
Ich denke, man kann das dann schon unterstützend anbieten, allerdings erst nach dem das darunterliegende -wie auch immer- bearbeitet wurde und dem Nervensystem keinen Stress mehr macht, so dass letztendlich das Rauchen auch nicht mehr notwendig ist.
So, sehe ich das...ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.
Liebe Grüße,
Anna