ich weiß nicht, ob ich darüber so glücklich bin...
Mir geht es nicht um eine juristisch saubere Antwort, sondern immer noch darum, was in der Überprüfung für eine Antwort die richtige wäre.
Ich fürchte, jetzt eine juristisch fundierte Antwort auf dieses Thema zu setzen, könnte uns gegebenenfalls in die Irre leiten.
Reginas Antwort "Für die Prüfer ist Hypnose ein rotes Tuch" findet sich auch mannigfach im Internet wieder und war für mich der Schlüssel für die Frage.
Es geht hier lediglich um das Bestehen der Überprüfung.
Und da scheint es angeraten zu sein, bei der eventuellen Frage, ob wir Raucherentwöhnung (kausal) durchführen dürfen, zu verneinen.
Freundliche Grüße,
Anja Flörke