durch meinen Urlaub bedingt ist mir deine Frage hier abhanden gekommen und scheinbar konnte die bisher niemand beantworten. Bei den Hygieneplänen sind die Grundlagen neben IfSG auch das Medizinproduktegesetz, die Hygieneverordnung und die Richtlinien des RKI.
Im Hygieneplan muss sich nur wiederfinden, was durchgeführt wird, aber Flächendesinfektion, hygienische Händedesinfektion (auch bei nicht invasiver Tätigkeit vor Patientenkontakt) und Abfallentsorgung werden in jedem Fall eine Rolle spielen. Ob dein GA sich einen Plan wünsch oder nicht, würde ich erfragen. Die Gepflogenheiten sind sehr verschieden! Mit einem Plan machst du jedenfalls nichts falsch und einen guten Eindruck ;-)