Diese hat doch keinerlei rechtliche Beduetung und muss vom Arbeitgeber nicht akzeptiert werden. Oder hat sich da etwas geändert? Was passiert überhaupt, wenn es dann evt. aufgrund der Dauer der Krankmeldung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kommt, der Arbeitnehmer aber in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, die anderweitige Leistungen vom HP nicht übernimmt?
Manchmal wird, denke ich, auch von Ärzten viel zu schnell krank geschrieben. Natürlich soll die Arbeitskraft des Arbeitnehmers wiederhergestellt werden, aber wenn man "seinen" Arzt (und "seinen" HP?) gut kennt, sind oft auch schon Krankmeldungen für Kleinigkeiten möglich, die dann u. U. zu einem beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden für den Arbeitgeber führen können.
Gabi