Ich bin beim Lernen über die Formulierung
"Heilbehandlungen nach dem 5. Sozialgesetzbuch (früher Reichsversicherungsordnung)"
gestolpert. Ich verstehe, dass es um Behandlungen geht, die der HP nicht oder nur mit Einschränkungen durchführen darf.
Mir ist nicht klar, welche Behandlungen damit gemeint sind. Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?
Ganz liebe Grüße
von Sonja