Sie gelten nicht mehr als Arzneimittel, sondern als Nahrungsmittelergänzung!!
In dieser Hinsicht müsst Ihr das Skript "Gesetzeskunde", wer das schon hat, berichtigen.
Daraus, dass BB kein Arzneimittel mehr sind, ergibt sich, dass man sie nicht mehr als (alleiniges) Mittel, zur Behandlung von Krankheiten verwenden darf. Ihr würdet ja sonst etwas zur Therapie benutzen, das keine nachgewiesene Wirksamkeit hat. "Behandlungsbegleitend" könnt Ihr sie aber einsetzen.
Wer die BB als Nicht-HP (also als Lebensberater oder Gesundheitsberater) einsetzt, kann sie benutzen, wie vorher auch, denn dabei geht es nicht um die Behandlung von Krankheiten.