Nach meinem Verständnis fällt das Außer-Haus tätig sein unter den Begriff Hausbesuch.
Beim "Umherziehen" ist m.E. gemeint, dass man seine Heilkundetätigkeit ausübt, ohne Praxisraum und ohne eine Hausbesuchspraxis angemeldet zu haben.
Für die Hausbesuchspraxis ist es ja auch "nur" wichtig, dass es eine Anschrift gibt, die sozusagen als "Geschäftssitz" gilt und der Heilkundige/Heilpraktiker dort erreichbar ist, d.h. jedermann ihn dort erreichen kann (natürlich nicht jederzeit), vergleichbar mit Wohnsitz.
Die Heilkunde im Umherziehen kommt doch aus der Zeit, in der Menschen mit einem Wagen von Ort zu Ort fuhren und nach Verkauf der Wundermittel oder Behandlung nicht mehr da waren und so auch nicht verantwortlich gemacht werden konnten.
Mit stationärer Praxis darf man doch trotzdem Hausbesuche machen ! -?-
VG Petra