sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber hier in der Schule ist z.Zt. echt was los .
Zur Frage:
- Ich habe leider keine Ahnung, was eine "BIA-Messung" ist! Wenn ihr mir hier vielleicht einen kleinen Tip geben könntet?
- Sofern diese BIA-Messung unter den Begriff "Heilkunde" fällt, könnt ihr diese als HPA grundsätzlich auch durchführen.
Jetzt kommt das Verbot der "Ausübung im Umherziehen" in Betracht.
Dieses bedeutet aber keinesfalls, dass ihr nur in der eigenen Praxis tätig werden dürft (siehe Hausbesuchspraxis), sondern, dass der Patient die Behandlungsbeziehung selbst angestoßen haben muss, indem er einen Antrag auf eure Behandlung, wo auch immer, gestellt hat und nicht ihr ihm zuerst darauf angesprochen habt, ob ihr ihn behandeln könnt, z.B. in einer Werbeveranstaltung oder - bei plötzlich auftretenen - Verletzungen auf dem Fußballfeld (es sei denn, der Verein hat euch im Voraus mit der entsprechenden Betreuung beauftragt).
Wenn ihr also eine feste Praxisadresse oder eine eine feste "Auftragsadresse" habt, ist jegliche Behandlung auf der Grundlage eines Patientenauftrages (Telefon/EMail) - gleich, wo diese stattfindet - keine "Heilbehandlung im Umherziehen".
Soweit für die Praxisausübung.
Wenn es um die Vorbreitung für die Erlaubnis-Überprüfung für die HP-Zulassung" geht, kann ich eine vorherige vortastende Kontaktaufnahme mit den zuständigen Gesundheitsamt empfehlen, da hier regional unterschiedliche Auslegungsvorstellungen bestehen, da dort gerne die bestehenden Auslegungsvorstellungen im Überprüfungsverfahren gehört werden.
MglG
Horst