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16.12.2015, 09:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2015, 09:33 von Isolde Richter.)
Zwei private Krankenkassen (HUK Coburg und PAX Familienfürsorge) bieten Heilpraktikern an, als Kooperationspartner eine Vereinbarung über die Heilpraktiker-Leistungen abzuschließen. Darin wird vereinbart, dass Patienten, die bei den beiden Krankenkassen versichert sind, Heilpraktikerleistungen zu den Honorarbeiträgen der Bundesbeihilfe abgerechnet werden.
Der Vorteil ist: der Patient bekommt HP-Leistungen erstattet bis zur Höchstgrenze der Bundesbeihilfe erstattet.
Bitte beachten: möchte der HP eine Rechnung über dieser Höchstgrenze stellen, muss er den Patienten darauf hinweisen, dass er diese darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen muss. Dies gilt auch für Therapiemethoden, die von der Bundesbeihilfe nicht anerkannt werden.