(14.06.2010, 20:36)Isolde Richter schrieb: Also, was ist mit dem Rheumakranken und der Neurodermitis und Kneipp???
Also Kneipp und seine Wasseranwendungen via Wassertreten z.B. würde ich eher zu den physikalischen Behandlungen im Bereich Bewegungstherapie zählen. Das sind ja äußerliche Anwendungen, wie sie auch in der Physiotherapie angewandt werden.
Bei dem Rheumakranken würde nach dieser Gesetzgebung der nichtheilversprechenden Lebensmittel nicht die *Behandlung*, oder besser die Methode verändern, sondern das Wort oder meine Formulierung. Ich weise den Patienten an, eine Ernährungsumstellung zu praktizieren, ich empfehle ihm bei meiner präventiven Beratung Gurkensalat statt Pizza. Das Ergebenis wird das gleiche sein, nur verordne ich es ihm nicht, ich weise ihn nur an - reine Wortspielerei.
Und wenn man nun unbedingt eine krankheitsgerechte Behandlung braucht, dann gibt es zusätzlich eine Eigenbluttherapie.

(mir ist grad kein anderes Beispiel eingefallen, sorry)