(14.06.2010, 21:00)Isolde Richter schrieb: Aber mit Rheuma ist noch nicht klar: Also ich dürfte den Rheumakranken nicht ausschließlich mit Ernährungsumstellung behandeln??
Ich würde sagen: Nein.
Vielleicht ließe sich die *Behandlung* eines Rheumakranken auch unter dem Aspekt der Ernährungsberatung sehen. Ihn zu beraten, ihm Möglichkeiten zu empfehlen ist ja nicht verboten.
Nur sollte das Wort *Behandlung* nicht auftauchen.
Was ich mich aber grad noch frage (bezüglich des Rheumakranken und einer Diätform)....
Gehören solche diätischen Lebensmittel, die bei rheumatischen Erkrankungen eingesetzt werden nicht zu medizinischen Heilmitteln?
Diese dürften dann doch nicht unter die Gesetzgebung der Nahrungsergänzungsmittel fallen, oder??