bis zur weiteren Rechtsprechungsabklärung zu Facebook würde ich dringend anraten, den Like-Button auf der eigenen Website zu entfernen.
Mit einer entsprechenden Datenschutzerklärung (in den Rechtshinweisen Eurer Websites) wäre ein Belassen dieses Buttons wohl (theoretisch) möglich. Eine passende Datenschutzbelehrung ist aktuell jedoch kaum formulierbar, da die nach Aktivierung des Like-Buttons automatisch übermittelten Daten nicht eingrenzbar sind (keiner weiß, was, wieviel und wie lange).
GlG
Horst