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Ich möchte euch ganz dringend nahelegen, unzumutbare lange Wartezeiten NICHT zu schlucken.
Das ist ein UNDING - und darf nicht einfach hingenommen werden.
Hat ein Gesundheitsamt viele Anmeldungen, dann muss ein größerer Raum angemietet werden, damit alle zur Prüfung gehen können. Die Prüfungsgebühren sind immense hoch und dafür darf man auch einen guten Service verlangen!!!!
Vor einigen Jahren hatten wir hier in Freiburg den gleichen Ärger, nachdem einige Schüler mit Schadensersatzansprüchen gedroht hatten, ging das in Zukunft völlig problemlos. Und nun können hier alle zur Prüfung gehen, die sich anmelden.
SCHREIBT DESHALB DEN BRIEF, SO WIE ER HIER VORGESCHRIEBEN IST, IN ETWAS ABGEWANDELTER FORM AN DAS GESUNDHEITSAMT: http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...-2302.html
Habt keine Bedenken, dass ihr in der Prüfung schlechter behandelt werdet, wenn ihr ein solches Schreiben an das Gesundheitsamt sendet. Zum einen sind die Amtsärzte nicht ungerecht - und zum anderen: diese haben das auch nicht entschieden mit den langen Wartezeiten, denn das kommt ja von der Verwaltung.
Also schickt bitte das Protestschreiben mit der Schadensersatzandrohung an das Gesundheitsamt. Das ist euere gutes Recht!!!!
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Hallo liebe Isolde,ich warte ein Antwortschreiben des Gesundheitsamtes Dortmund ab und schreibe ihnen dann mein Protestschreiben.
Nur es geht ja nicht gegen mich als Person,es sind ja viele Prüflinge davon betroffen und man könnte auch meinen es gibt immer mehr Menschen die HP. werden möchten,was ja erstmal auch gut ist
Auch aus den Grünen wie ich schon schrieb anderen medizinischen Berufen sind interessiert. Klar ist das Physios als HP,s keine ärzliche Verordnung mehr brauchen um behandeln zu können.
Ist der Markt für HP,s schon gefüllt oder gesätigt?
Sind die Ämter damit überfordert?
Oder gibt es in nicht allzulanger Zeit gravierende Änderungen beim HP-Gesetz das soviele noch einen Abschluß machen wollen?
Herzliche Grüße:
Werner
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Hallo,
ich denke bei uns ist es allein das große Einzugsgebiet für dieses Prüfungsamt. Habe das mal zusammengerechnet und bin auf 1,7 Millionen Einwohner gekommen. Kein Wunder also für diese Wartezeiten, wobei die sektoralen HP noch ausgelagert sind nach Düsseldorf.
Ich hatte das ja rechtzeitig gesehen und mich schon angemeldet. Ärgerlich wird es nur dann für mich, wenn ich diesen Zeitplan nicht einhalten kann und für das Verschieben Geld bezahlen muss.
Wer das nicht wusste, dem bleibt wirklich nur sich zu wehren. Ca. 6 Monate Anmeldezeitraum finde ich realistisch. Für das Amt für die Planung und für den Prüfling um abzuschätzen ob er Prüfungsbereit ist.
LG Susanne
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Die Anmeldefrist für das Gesundheitsamt Krefeld liegt derzeit im Frühjahr 2017.
Charmante Grüße,
Sue
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Hallo an alle,
auch bei mir haben sie von heute auf morgen eine Teilnehmerbegrenzung eingeführt. Ich muss jetzt ebenfalls warten, wahrscheinlich sogar bis 2017, bis ich die Prüfung machen kann.
Der Einspruch, Isolde, den ich nach deiner Vorlage angefertigt habe und durch meine persönlichen dringenden Gründe noch ergänzt habe, um der Dringlichkeit Ausdruck zu geben, hat die überhaupt nicht interessiert.
Die Begründung bei meinem Gesundheitsamt war wie folgt:
Aufgrund der vielen Anmeldungen, begründet durch das Gesetz zur Osteopathie, sind so viele Prüfungsanträge auf dem Tisch wie nie.
Weiterhin gibt es immer weniger Ärzte, HPs, die zumindest für die mündliche Prüfung als Fragende zur Verfügung stehen wollen.
Den vermehrten Anträgen steht also ein Mangel an Prüfern gegenüber.
Soweit zu meinem Fall.
Für Werner:
Ich weiß genau wie du dich jetzt fühlst! Es ist wie ein Brett vor den Kopf.
Ich hoffe, dass du wenigstens mit deinem Einspruch durchkommst, denn 2 Jahre ist echt heftig!
LG
Edith
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Guten Morgen Edith,
welches Gesundheitsamt ist denn bei dir zuständig?
VG,Katharina
Liebe Grüße, Katharina
Ob eine Sache gelingt, erfährst du nicht, wenn du darüber nachdenkst, sondern wenn du es ausprobierst.
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Hallo Katharina,
bei mir ist es das GA Ansbach.
LG
Edith
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(14.03.2016, 14:10)werner schrieb: Liebe Mitschuelerinnen und Mitschueler,
aus aktuellem Anlass moechte ich darauf hinweisen das es sehr sehr lange Anmeldezeiten fuer die Ueberpruefung nach dem Heilpraktikergesetz gibt.Es war mir bekannt das einige Gesundheitsaemter schon in der Vergangenheit lange Anmeldelisten hatten.Aber ganz neu ist mir das mein zustaendiges Gesundheitsamt Dortmund die Termine fuer die Pruefung im Maerz 2018 schon vergeben hat.Bei meiner letzten nicht erfolgreichen Pruefung im Maerz 2013 ist man sich mit einer Vorlaufzeit von drei bis vier Monaten dabei gewesen.
Es darf auch kein Pruefungstourismus mehr geben,das erste Wohnsitz ist massgebend.
Bitte ueberprueft wer s noch nicht getan hat,wann ihr die anversierte Pruefung anmelden muesst,wenn ihr es noch nicht getan habt.
Habe auch heute meine Nachricht aus Dortmund bekommen, dass ich frühestens am 10.10.2018 zur Prüfung kann. Echt krass.
Danke Werner für die Info
lichen Gruß Verena
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist andere Pläne zu machen.
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Danke an Dich Verena,fuer deine Zeilen ich habe mich schon als Ausnahme mit der Anmeldezeit gefuehlt. Selbst fuer die Maerzpruefung habe ich keine solide Zusage?
Macht das alles einen Sinn?
Herzliche Grüße:
Werner
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Hallo Werner und Verena,
da ist Dortmund ja auch schon so "klasse" wie Recklinghausen. Dort ist auch 10/18 der nächste Termin.
LG Susanne
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Guten Abend Zusammen,
habe mich letzte Woche per Mail an das Gesundheitsamt in Celle, Niedersachsen (welches die HP Prüfungen auch für den Raum Hildesheim) durchführt, gewandt.
Gestern sogar einen Rückruf bekommen, mit der Aussage: Es gibt keine Wartezeiten und keine Teilnehmerbegrenzung und es reicht, wenn die Anmeldeunterlagen für den Prüfungstermin März 17 bis 15.01.17 vorliegen.
Ok, ist natürlich noch etwas hin ;-) aber vielleicht ja trotzdem interessant für die Runde...
Liebe Grüße
Annaca
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Hallo,
in Düsseldorf auch nicht. Wäre auch einfacher mit den Formalitäten als Celle.
LG Susanne
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Hallo miteinander,
leider scheint das von Isolde vorgeschlagene "Mahnungsschreiben" zumindest bei einigen Zulassungsbehörden nicht die gewünschte beschleunigende Wirkung zu verursachen. Sofern versucht wird, euch "auszusitzen", hilft es leider nur, die angekündigten aber offensichtlich nicht ernst genommenen Selbsthilfemaßnahmen (z.B. die Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht) tatsächlich auch zu ergreifen!
Noch einmal zur Verdeutlichung:
Nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (gilt als Bundesrecht in allen Bundesländern unmittelbar und zwingend) heißt es (Textauszug): Ist .... über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes (( hier: Erlaubniserteilung für die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit)) ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die ((Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht)) .... zulässig.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit ..... dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes erhoben werden..... .
Liegt ein zureichender Grund dafür vor, .... dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus.
Bei einer angekündigten Wartefrist von über eimem Jahr bis zur Überprüfung durch das Gesundheitsamt (noch nicht einmal zur Zulassungsentscheidung), habt Ihr gute Chancen zur erheblichen Abkürzung der Wartefrist.
Oftmals beschleunigt schon eine entsprechende Fristsetzung durch einen Anwalt das Verfahren, da es klar macht, dass Ihr entschlossen seid, euch zu wehren.
GlG
Horst
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Danke, lieber Horst,
nur damit wir dich richtig verstehen:
Das heißt, wenn die Zulassungsbehörde das Schreiben nicht ernst nimmt, dann macht ihr Ernst, geht zum Anwalt und eröffnet eine Klage.
Sind die Wartezeiten länger als ein Jahr, habt ihr hervorragende Aussichten zu gewinnen.
Und das solltet ihr auch tatsächlich machen.
Berichtet auf jeden Fall weiter hier, damit jeder davon Nutzen hat.
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