also diese Frage, ob eine Epilepsie der HP-Erlaubnis entgegensteht, kann man so pauschal nicht beantworten, da es nicht "die Epilepsie" gibt. Vielmehr tritt sie in vielfältigen Formen und Schweregraden auf.
Bei richtiger medikamentöser Einstellung eines Patienten und Einhaltung der Therapievorgaben sind viele Epileptiker anfallsfrei.
Grundsätzlich ist Epilepsie kein Hinderungsgrund für eine berufliche Tätigkeit. Bei Anfallsfreiheit gibt es kaum Einschränkungen in der Berufswahl. Bei Nicht-Anfallsfreiheit gibt es einige nicht zu empfehlende Berufe, zu denen jedoch die Heilpraktikertätigkeit nicht gezählt wird.
Rechtlich stellt sich die Frage, ob im Erlaubnisverfahren nach dem HPG Probleme zu erwarten sind.
Gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe g DVO-HeilprG ist die Erlaubnis zu versagen, wenn der Antragsteller "in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet" ist oder wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundkeit bedeuten würde (im konkreten Einzelfall!).
Zu dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 13.12.2012 im Fall einer auf Dauer erblindeten HPA festgestellt, dass auch diese gravierende Behinderung kein Versagensgrund für die Erlaubnis darstellt, wenn der HPA in der gesundheitsamtlichen Überprüfung darlegen kann, dass ihm die behinderungsbedingten funktionalen Einschränkungen seiner Berufsausübung hinreichend bekannt und bewusst sind und wie er sie beherrschen kann (Kenntnis der erhöhten Anforderungen an die Sorgfaltspflicht).
Fazit: Zunächst einmal den behandelnden Arzt konsultieren, um die von diesem vermuteten Risiken auszuloten; auffolgend Gespräch mit dem Gesundheitsamt, um mögliche Bedenken zu erfahren auf die man sich für die Überprüfung vorbereiten kann (notfalls auf das genannte Urteil - BVerwG 3 C 26.11 - hinweisen, das eindrücklich auf das Benachteiligungsverbot nach dem Behindertengleichstellungsgesetzes eingeht).
Ich sehe daher keine unüberbrückbaren Schwierigkeiten.
In diesem Sinne (Daumendruck)
liebe Grüße aus Kenzingen
Horst