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Darf der HP Bachblüten einsetzen?
#17
(14.06.2010, 21:14)Bianca schrieb: Was ich mich aber grad noch frage (bezüglich des Rheumakranken und einer Diätform)....
Gehören solche diätischen Lebensmittel, die bei rheumatischen Erkrankungen eingesetzt werden nicht zu medizinischen Heilmitteln?
Diese dürften dann doch nicht unter die Gesetzgebung der Nahrungsergänzungsmittel fallen, oder??

Sowas fällt unter die Diätverordnung, als "Diätetisches Lebensmittel für die besondere Ernährung bei ..." oder "Diätetisches Lebensmittel, geeigent zur Behandlung von ... -nur unter ständiger ärztlicher Behandlung" oder "ergänzende bilanzierte Diät zur Behandlung von ..."
(Leider hab ich erst kürzlich den genauen Gesetzestext im Ordnungswahn weggeschmissen)
Dazu fällt mir z.B. orthomol ein.
Was die Diätverordnung für mich als Irgenwann-HP heißt, weiß ich aber nicht.

Außerdem wieder die Haarspalterei:
Das ganze ist ja wieder eine sehr kostenpflichtige Zulassungssache, also stecken manche Hersteller ihr verkapptes diätetisches Lebensmittel in die Schublade der NEM, welches dann unters Lebensmittel- und Futtermittelgesetz fällt; dieses darf dann nicht den Hinweis "diätetisches LM" tragen, enthält aber womöglich genau das gleiche wie das zugelassene diätetische LM...

Aber nochmal meine Frage:
wo steht denn, dass ich nicht [nur] mit Nahrungsergänzungsmitteln therapieren darf und Sachen mit einem nachgewiesen Wirkung anwenden muss?
Das widerspricht meiner Meinung nach dem Großteil der Alternativmedizin, da die Wirkung in den wenigsten Fällen bewiesen ist, sondern traditionell oder aus Erfahrung verwendet wird.
Und damit kommen wir auch wieder zu meinen Homöopathika, die zwar oft registrierte AM sind, aber keinen Wirkungsachweis bringen müssen.
Ach je, da tun mir gleich die Haare weh vom spalten...Huh
Liebe Grüße, Tini
"Das Glück muss entlang der Straße gefunden werden, nicht am Ende des Weges" (David Dunn)
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RE: Darf der HP Bachblüten einsetzen? - von tini81 - 15.06.2010, 12:47

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