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Schon gelesen? Ab 01.04. sind johanniskrauthaltige Arzneimittel zur Behandlung mittelschwerer Depressionen verschreibungspflichtig.
Johanniskraut-Mittel für leichte depressive Verstimmungen sollen dagegen weiterhin frei erhältlich sein.
Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Apothekerverbände in Hessen und Rheinland-Pfalz wird diese Einschränkung damit begründet, dass für Laien die Unterscheidung zwischen einer leichten und mittelschweren Depression kaum möglich sei. Diagnose und Therapie gehörten in die Hand des Arztes. Damit wird dem Heilpraktiker sicher ein wirksames Mittel aus der Hand genommen. So viele phytotherapeutische Alternativen gibt es ja bei der Behandlung von Depressionen nicht.
Habe mal im Tee-Regal bei Marktkauf geschaut: Der Johanniskraut-Tee ist verschwunden. Soviel zum offiziellen Statement, "J. für leichte depressive Verstimmungen soll weiter frei erhältlich sein".