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rechtliche Absicherung von Fastenkursen für Gesunde
#1
Hallo,

ich hatte diese Frage bereits vor einiger Zeit im internen Bereich des Fasten-Forums gestellt, aber offenbar kann sie niemand beantworten. Vielleicht ist dies ja der besser geeignete Ort dafür fragend

Wer kein "Voll-HP" ist, kann die Fastenbegleitung ja nur für körperlich Gesunde anbieten. Sollte ich mir irgendwie schriftlich bestätigen lassen, dass die Klienten gesund sind und nichts gegen eine Fastenkur spricht? Oder sollten die Klienten eine Art Vertrag unterschreiben, in dem sie darauf hingewiesen werden, dass es ein Angebot nur für körperlich Gesunde ist und versichern, dass keine medizinischen Gründe dagegen sprechen? Sollte ich mir ein Attest vom Arzt vorlegen lassen? Nur so für meine Absicherung, damit alles dokumentiert ist und ich nachweisen kann, dass nicht gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen wurde...?

Es würde mich wirklich interessieren, wie ich das am elegantesten lösen kann.

Aber jetzt wünsche ich erstmal allen ein schönes langes Wochenende Heart 

Viele Grüße aus dem sonnigen Norden!
Alles Gute wünscht Birte



               Der Kraftpunkt ist immer jetzt.
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Nachrichten in diesem Thema
rechtliche Absicherung von Fastenkursen für Gesunde - von BirteH. - 13.05.2016, 08:46

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