... häufig mangelt es auch an der Zeit ...
zu 1) nein, nur wenn Du tatsächliche Bareinnahmen hast. Einen Termin ohne Bareinnahme bedeutet: kein Eintrag ins Kassenbuch, denn Kassenbuch heisst: Bargeld (!, und somit das Ausstellen einer Quittung) und Rechnungsbeträge gehen ja auf Dein Geschäftskonto ein.
Zudem Einträge ALLER Bareinnahmen und auch Ausgaben, für die Du keine praxisbezogene Quittungen ausgestellt hast. Wenn Du z.B. Veranstaltungen/Kurse anbietest, kannst Du eine Teilnehmerliste führen (zum Überprüfung Deiner eigenen Buchführung).
Ja, jeder Monat hat seine eigene Kassenbuchseite.
zu 2) Wenn der Patient eine Quittung bekommt, brauchst Du keine zusätzliche Rechnung ausstellen.
Es sei denn, sein Steuerberater wünscht dieses am Jahresende - dann gibts obendrauf noch die Rechnung. Anhand Deiner Behandlungsterminnotizen kannst Du ja nachvollziehen, was gemacht worden ist und dann GebüH anwenden.
Kann noch gerne ergänzt werden, wenn etwas fehlt ...
lieben Gruß, Cordula