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Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht
#6
Ja genau, als Heilpraktiker dürft ihr natürlich diagnostizieren und "heilen", bzw. besser ausgedrückt therapieren. 
Aber das alles natürlich auch immer Vorort. Haltet euch da also an das Heilpraktikergesetzt!!
Es ist keine Fernbehandlungen im Sinne von Therapie als Heilpraktiker erlaubt, bzw. da könnt ihr dann schnell ins in die falsche Schiene kommen.

Falls ihr also Heilpraktiker seid, dann macht alles so wie ihr es gelernt habt und nutzt z.B. das Schamanische oder das Reiki zusätzlich! Meines Erachtens sind das tolle Tools um die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und die Seele in die Heilung zu bringen. (also letztendlich dass der Patient wirklich in das Gefühl kommt sich selber heilen zu wollen). 
Unterstützend zu euren sonstigen Therapien (z.B. Homöopathie oder TCM ...) könnt ihr dann auch per Fernbehandlung zusätzlich noch die Selbstheilungskräfte weiter aktivieren.

Da also wirklich bitte aufpassen!

Allein z.B. mit Reiki zu therapieren, das überlasse ich eurer Sorgfaltspflicht! Wird das ausreichen? Könntest Du noch eine andere Therapieform anbieten? Bekommt der Patient noch Therapien vom Arzt ect.? Möchte der Patient ausschließlich mit Reiki behandelt werden?

Wie Yvonne sagt, Diagnosen dürfen niemals auf die Ferne gestellt werden! Das steht ja auch im Heilpraktikergesetzt!
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RE: Geistiges Heilen aus rechtlicher Sicht - von Daniela Starke - 11.08.2016, 18:18

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