Gerade bastele ich ja mit Hochdruck an meiner zuküftigen Homepage. Um ja auch rechtlich nichts falsch zu machen, weil ich ja nur Beraterin und keine HP bin, habe ich mich im Internet schlau gemacht.
Und dabei bin ich auf Folgendes gestoßen:
http://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/a...3&ID=19686
http://www.sasse-heilpraktikerrecht.de
Wie dürfen wir uns denn nun noch ausdrücken? Ich habe bisher auf meiner Homepage extra solche Formulierungen benutzt wie:
"Bachblüten können unterstützen bei..."
oder
"Bachblüten haben sich bewährt bei..."
oder in der TCM eben auch
"Akupressur wird eingesetzt um das Qi (die Lebensenergie) wieder in Fluss zu bringen / zu halten"
Und ich dachte, so eiere ich mich geschickt um kritische Aussagen herum.
Jetzt werden in diesem Artikel aber genau solche Arten von Aussagen genannt, die zu Abmahnungen geführt haben.
Ich bin jetzt wirklich verunsichert, was ich noch schreiben darf, um auf der sicheren Seite zu sein.
Über Eure Hilfe und auch Deine fachliche Meinung, lieber Horst, würde ich mich sehr freuen.
von Cathrin
www.gesunde-mitte-mueller.de
und genieße das Leben,
Tagträumen ist keine verlorene Zeit,
sondern Auftanken der Seele.