"Der Beruf der Heilpraktiker wurde von Dr. Göbbels institutioniert, da im 2 Weltkrieg einfache Sani Kräfte erforderlich waren. Dieses Gesetz hat sich bis heute durchgemogelt. Für diesen "edlen" Beruf sind überhaupt keine Kenntnisse erforderlich oder behördlich nachzuweisen. Der Kanditat: Deutsch, mindestens 25 Jahre alt, nicht wegen Mord oder Ähnliches vorbestraft, das reicht. Er darf nur nicht die Geschlechtsorgane und Infektionskrankheiten behandeln, ansonsten ALLES , darf sogar grosse Operationen durchführen. Und die Krankenkassen zahlen das mehrfache für diese Leute als für Arzte im Professoren Rang. Die Amtsarzt Prüfung muss nur beweisen, dass der Kanditat der Volksgemeinschaft nicht schadet. In der Praxis wird etwas an Wissen abgefragt, aber laut Gesetz muss der Kandidat gar nichts antworten. Wenn er schweigt, oder sagt, diesen Fall schicke ich einem Arzt zu, die Prüfung ist bestanden. Das kann notfalls durch Verwaltungsgerichte durchgesetzt werden. Bei Kritik des Heilpraktikerstandes oder bei einem Versuch den Wissensstand der Heilpraktiker seitens von angebotenen Seminaren an dieses Kolektiv, riskiert ein Arzt den Approbationsentzug, da die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Heilpraktiker strengstens verboten sei. Dieses wird von den zuständigen Regierungspräsidenten zum Schutze des Nichtskönnens der Heilpraktiker oft in der Praxis angewandt.
Ich möchte aber auch einen Seitenhieb auf die Ärzte loslassen. Auch hier wird die Laseranwendung nur auf Grund des Status Arzt ohne tiefe Kenntnisse angewandt, einfach nach dem Motto in Internet aus China ein Gerät bestellt und dann täglich auf Teufel kommt raus darauf geballert."
Glückliche Patentante von nadinebe