Zurück aus dem Urlaub wage ich mich wieder an die aufgelaufenen Fragen.
Hinsichtlich werbender Aussagen für Behandlungsmethoden (Homepage, Flyer, usw.) haben ja schon Susanne und Volkerchen sinnvolle Formulierungen vorgeschlagen.
Grundsätzlich gilt bei Werbung:
- Für alternative Heilmethoden: Nur allgemeine Beschreibungen der Methode (geschichtliches, Hintergründe, Beschreibung a`la Wikipedia), keine Verknüpfung mit konkreten Krankheitszuständen, keine Hinweise auf Wirkweisen, Erfolge, Erfolgsberichte (auch eigene Erfolge oder Erfolgsschilderungen von Patienten). All das könnt ihr euren Patienten in der Praxis schildern und erklären, nachdem ihr sie - beim Erstkontakt schriftlich - darauf hingewiesen habt --> Vorschlag Volkerchen (entspricht auch der Patienten-Aufklärungspflicht).
Schade, dass es mit dem Abmahnungsunwesen so weit gekommen ist, aber auch hier gilt: Der Mensch is gut, aber d´Leit san schlecht.
Trotzdem wünsche ich euch einen fröhlichen Feiertag
Horst