herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
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Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
zur Beantwortung dieser Anfrage möchte ich direkt auf die Infoseite des Landratsamtes Tübingen über die Heilpraktikerzulassung hinweisen. Hier heist es:
"Antragsverfahren Das Landratsamt Tübingen, Abt. Gesundheit, erteilt die Heilpraktiker-Erlaubnis für den Regierungsbezirk Tübingen. Wer seinen Erstwohnsitz in diesem Bezirk hat, kann einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis mit einem besonderen Vordruck stellen, der beim Landratsamt Tübingen, Abt. Gesundheitoder im Internet unter dem Link http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/310959.html, erhältlich ist. Der Antrag sollte erst dann gestellt werden, wenn eine Teilnahme an der nächsten schriftlichen Kenntnis-überprüfung sicher feststeht. (Prüfungstermine: 3. Mittwoch im Monat März, 2. Mittwoch im Monat Oktober). Wer beabsichtigt, sich als Heilpraktiker im Regierungsbezirk Tübingen niederzulassen und dies nachweist, kann ebenfalls in der bereits genannten Antragsfrist einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis stellen. Anmeldeschluss für die März-Überprüfung ist jeweils der 31.12. des Vorjahres und für die Oktober-Überprüfung der 31.07. des betreffenden Jahres."
Näheres und über das Gesamtverfahren erfahrt ihr unter dem Link: http://www.kreis-tuebingen.de/site/LRA-T...aubnis.pdf
Konkret: Wer sich im Regierungsbezirk Tübingen als Heilpraktiker betätigen will ohne bereits jetzt dort seinen Hauptwohnsitz zu haben, muss bei seinem Zulassungsantrag glaubhaft darstellen, dass er/sie dort seine/ihre HP-Praxis eröffnen will. Hierzu wäre z.B. die Vorlage eines Mietvertrages über geeignete Räumlichkeiten oder eine entsprechende Erklärung eines künftigen Vermieters hilfreich.