Ganz herzlichen Dank, lieber Horst, für deinen Beitrag.
Damit hat nun der Fragesteller verschiedene Möglichkeiten für Tübingen.
1. Er hat in Tübingen seinen Hauptwohnsitz.
2. Er hat dort einen 2. Wohnsitz und muss nachweisen (Mietvertrag), dass er dort seine Praxis eröffnen will.
oder
Er schaut sich nach einem anderen Gesundheitsamt um, das keinen solchen Nachweis verlangt - sondern mit der einfachen Erklärung zufrieden ist, dass man beabsichtigt, in dortigen Zuständigkeitsbereich die Praxis zu eröffnen.
Weiß jemand, welche Gesundheitsämter das sind, die das so problemlos handhaben?