auch in der Frage des zulässigen begleitenden Einsatzes von Homöopathika durch HPPs ist noch vieles im Fluss. So hat Baden-Württemberg seine vor Längerem geäußerte Zustimmung mittlerweile wieder zurückgezogen (wie üblich hängt auch hier vieles von der persönlichen Einstellungen der Akteure ab).
Die mittlerweile abgesegnete Ergänzung des HeilprG um die Einführung der vom Bund bis Ende 2017 zu erstellenden neuen und dann bundesweit geltenden Richtlinien über die Heilpraktikerausbildung (und dementsprechend auch über die im Rahmen der HP(P)-Ausbildung zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten), kann hier wieder völlig neue Akzente setzen.
Gibt es bei des Zulassungsverfahren in der letzteren Zeit eigentlich aktuellere Erfahrungen zu obiger Problematik???
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
GlG Horst