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Aufnahme Praxistätigkeit -> Familienversicherung GKV
#1
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die erfahrenen Praxisbetreiber unter Euch :

Ich eröffne in dieser Woche meine Praxis.
Derzeit bin ich noch über meinen Mann familienversichert. Laut GKV kann ich das solange noch bleiben, wie die Tätigkeit in der Praxis max. 20 Wochenstunden beträgt und ein Einkommen von max. 425 € monatlich erwirtschaftet wird.

Nur : wann muss ich denn dann tatsächlich zu einer eigenen Mitgliedschaft in der GKV wechseln ( freiwillig gesetzlich versichert ) ?
Direkt in dem Monat, wo ich das erste Mal die Einkommensgrenze überschreite ( auch wenn ich evtl. im Folgemonat schon wieder darunter liege ) ? Oder erst dann, wenn die GKV wieder den Erfassungsbogen zur Familienversicherung schickt ?
Oder nach Ablauf des Kalenderjahres, wenn eine Übersicht der Einkünfte pro Monat vorgelegt und evtl. eine Rückberechnung vorgenommen werden kann ? Confused

Sorry für die doofen Fragen, aber ich blicke da irgendwie nicht durch Huh

Danke für Eure Hilfe und liebe Grüße

Mona
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Nachrichten in diesem Thema
Aufnahme Praxistätigkeit -> Familienversicherung GKV - von monauel - 04.01.2017, 21:17

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