(15.01.2017, 12:14)Horst schrieb: Hallo Horst,
ganz herzlichen Dank für deine einleuchtende Antwort - und das am Sonntag!
Da zeigt sich also, dass mein ungutes Bauchgefühl recht hatte - gut wie ungut - ich werde mich mit vor dem Glatteis schützen und nicht über die Bachblüten bloggen oder werben - sehr schade. Aber sicher ist sicher!
Sonnige Grüße, Daniela
Hallo Daniela,
Zu Deinen Fragen meine - vorsichtige - Stellungnahme:
1. Deine Interpretation meiner ersten Stellungnahme ist korrekt (also sind meine Ausführungen dann doch nicht ganz so verquast, wie mir Isolde regelmäßig vorhält).
2. Du kannst mehrere Berufe parallel ausüben; also Beraterin und HPP.
Wichtig ist dabei, dass Du diese Tätigkeitsbereiche steuerlich, buchhaltungsmäßig und gewerberechtlich klar organisatorisch trennst. Als HPP bist Du freiberuflich und daher Ust-frei tätig. Als Beraterin betätigt Du dich gewerblich, als Ust-pflichtig.
3. Betrachte das Feld der Bachblüten als Glatteis. Eine Werbung mit diesen Bereitungen für deine HPPraxis ist kritisch. Einerseits werden Bachblüten nicht als Arznei, sondern als Nahrungsergänzungsmittel angesehen. Eine "Therapie" mit Nahrungsmitteln ist daher nicht zulässig, sondern nur begleitend möglich. Auch als Beraterin sollte man/frau sehr zurückhalten werben, da für die Werbung mit einer "gesundheitsfördernden Wirkung von Lebensmitteln" ein naturwissenschaftlicher Nachweis der gesundheitsfördernden Wirkung erforderlich ist (EU-Verordnung). --> reine Gratwanderung zwischen den Untiefen der Abmahngefahren.
Sorry, aber mit einer fröhlicheren Stellungnahme kann ich heute nicht aufwarten.
GlG Horst
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Bachblüten-Berater in Hamburg als HPP? - von danielahol - 12.01.2017, 17:04
RE: Bachblüten-Berater in Hamburg als HPP? - von Horst - 12.01.2017, 19:55
RE: Bachblüten-Berater in Hamburg als HPP? - von danielahol - 13.01.2017, 09:09
RE: Bachblüten-Berater in Hamburg als HPP? - von Horst - 15.01.2017, 12:14
RE: Bachblüten-Berater in Hamburg als HPP? - von danielahol - 15.01.2017, 12:42
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