Aber egal ob als HP oder HPP - wir könnten mit Erhalt der Zulassung therapieren. Auch wenn die meisten (hoffentlich) vor Ausübung des Berufs entsprechende Therapieausbildungen machen, tun das doch nicht alle. Stand heute muss man auch keine Schule für den Lehrstoff besuchen sondern kann sich die Inhalte in Eigenregie aneignen und dann zu Prüfung gehen. Und die Prüfungen sind je Gesundheitsamt vollkommen unterschiedlich.
Ich fände es schon gut, wenn ein Mindeststandard an Ausbildung für die Prüfung als auch ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter in der Prüfung festgelegt würde - und der Nachweis über die Ausbildung in einem Therapieverfahren von mind. xx Stunden (also nicht nur ein Wochenendkurs). Damit würde hoffentlich auch das Ansehen des Berufsstandes etwas aufpoliert werden. Ob das so im Sinne von dem ein oder anderen Berufsstand ist, das sei einmal dahin gestellt... denn dann müssten wir auch für Präventionskurse als Kassenleistung akkreditiert werden (da staatlich geregelte Ausbildung) und noch einige andere Sachen kämen sicherlich auch dazu. Ich denke da an die derzeitige pauschale Ablehnung der Übernahme von Krankenkassen. Mag sein, dass viele von uns gar nicht über die Krankenkasse abrechnen wollen. Aber es geht um die Möglichkeit.
Doch bis Ende 2017 soll es ja eine neue Leitlinie zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom Bundesministerium für Gesundheit geben... unter Beteiligung der Länder. Allerdings habe ich noch nirgends, weder über einen Verband noch von Schulen etwas davon gehört, dass hierzu wirklich Informationen eingeholt, Arbeitskreise gebildet wurden. Außer negativer Presse gegen den Berufsstand des HP ist nichts zu sehen... und ich würde mir wirklich wünschen, dass die Verbände, und damit meine ich alle Verbände, hier etwas aktiver würden. Aber wer weiss... vielleicht sind sie das ja, im Verborgenen.
Hier der Link zu einem Artikel vom Rechtsanwalt Dr. Sasse dazu:
Link: http://www.heilpraktikerrecht.com/2017/0...ruefstand/
Startseite: www.heilpraktikerrecht.com
Hoffen wir mal, dass man sich auf einen Mindeststandard einigen kann. Ich denke jedoch, dass die bereits erteilten Erlaubnisse unverändert bestehen bleiben, quasi Bestandsschutz. Ansonsten würde man vielen Kolleginnen und Kollegen die Existenzgrundlage/ den Beruf entziehen. Also... abwarten.
Monika