In der Urkunde steht: ...wird hiermit gemäß § 1 Abs.1 des Heilpraktikergesetzes in der zur Zeit geltenden Verfassung die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation - eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie erteilt.
Soweit ist alles klar.
Es gab ein Schreiben dazu, in dem steht:
Die Erlaubnis berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin" sondern nur zur Ausübung der Heilkunde - eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie-. Es wird empfohlen, die Tätigkeit in nichtpersonaler Form, etwa unter der Bezeichung "Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" oder "Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" anzukündigen.
Kann ich mich jetzt "Heilpraktiker für Psychotherapie" nennen? Meine Praxis wollte ich in Rheinland-Pfalz führen.
Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße
Manuela