Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Berufsbezeichnung HPP
#1
Im Mai 2017 habe ich im Saarland meinen HPP bestanden.

In der Urkunde steht: ...wird hiermit gemäß § 1 Abs.1 des Heilpraktikergesetzes in der zur Zeit geltenden Verfassung die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation - eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie erteilt.
Soweit ist alles klar.

Es gab ein Schreiben dazu, in dem steht:

Die Erlaubnis berechtigt nicht zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin" sondern nur zur Ausübung der Heilkunde - eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie-. Es wird empfohlen, die Tätigkeit in nichtpersonaler Form, etwa unter der Bezeichung "Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" oder "Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz" anzukündigen.


Kann ich mich jetzt "Heilpraktiker für Psychotherapie" nennen? Meine Praxis wollte ich in Rheinland-Pfalz führen.
Kann mir jemand helfen?

Liebe Grüße
Manuela
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Berufsbezeichnung HPP - von manuelavo - 09.01.2018, 15:24
RE: Berufsbezeichnung HPP - von Horst - 15.01.2018, 21:00
RE: Berufsbezeichnung HPP - von Printemps05 - 19.01.2018, 11:29
RE: Berufsbezeichnung HPP - von NicoleH. - 12.06.2018, 11:00

Möglicherweise verwandte Themen…
  Korrekte Berufsbezeichnung? julianespit 8 6.545 30.09.2015, 16:25
Letzter Beitrag: Savina Tilmann

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: