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Liebe Juliane,
was steht denn auf deiner Erlaubnisurkunde? Das ist der Begriff, den du offiziell in deinem Bundesland führen darfst.
Die Bezeichnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Liebe Grüße,
Savina
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Hallo Juliane,
in Köln steht im Begleitschreiben und auf den Urkunden als Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin (Psychotherapie)" - und dass dies die einzige erlaubte Berufsbezeichnung für mich ist.
Schau mal auf Deine Urkunde, was dort steht.
LG
Monika
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Ich bin im selben Bundesland wie Juliane und habe entsprechend dasselbe Problem, denn bei uns steht "Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" auf der Urkunde. Aber das schreibt hier in Baden-Württemberg natürlich kein Mensch.
Auch wenn das eine bösartige Unterstellung ist, die ich gerne zurücknehme, wenn man mich vom Gegenteil überzeugt, aber auf mich wirkt diese Bezeichnung so, als wolle man uns absichtlich das Leben schwer machen.
Da ist dann schon eher die Frage, ob man nicht eine Abmahnung riskiert und eben Heilpraktiker (Psychotherapie) schreibt, was doch schließlich rundum korrekt ist.
Oder -- und diese Version würde ich vermutlich wählen -- man setzt die Berufsbezeichnung nicht an prominente Stelle, sondern eher die Methode, mit der man arbeitet. Die genaue Berufsbezeichnung kann auf der Website dann auf die Unterseite, auf der etwas über die Person und ihren Werdegang steht.
Bei der Visitenkarte ist es schwieriger. Da muss man sich dann eben für die vielleicht nicht ganz exakte, aber griffige Bezeichnung oder für die umständliche, aber exakte Version entscheiden.
Herzliche Grüße
Susanne
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe gestern eine Mail an das Gesundheitsamt geschrieben und bin gespannt, was die mir antworten!
Werde Euch auf dem Laufenden halten...
Herzliche Grüße
Juliane
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Liebe Juliane,
ich bin auch gespannt! Lässt du uns es hier wissen, was sie antworten?
Liebe Grüße,
Savina
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Hier ist sie, die korrekte Antwort vom Ordnungsamt Stuttgart:
"...bezugnehmend auf das Telefonat am 28.09.2015 und Ihre E-Mail vom 29.09.2015 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die einzig zulässige Berufsbezeichnung in Baden-Württemberg wie folgt lautet: Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Alle anderen Berufsbezeichnungen sind demnach unzulässig."
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Also genau so, wie ich es mir gedacht habe...
Danke fürs Teilen!
Das erübrigt vielen anderen das Nachfragen
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