ein Anruf bei dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt wird Dir alle Fragen individuell beantworten können. Das Gesundsheitsamt ist unser Freund. Wir arbeiten damit zusammen. Es ist nicht der "Big Brother" der uns argwöhnisch überwacht, sondern eine dienstleistungsorientierte Behörde die mit uns im Sinne des Patienten agiert. Nutze das doch einfach gewinnbringend.
Jedes Bundesland hat seine Spezialitäten. Zwar beziehen sich alle auf die gleichen Gesetze (Arbeitsstättenrichtlinie, KRINGO etc.), aber die Auslegung ist sehr individuell, vor allem in Bezug auf "Waschbecken in der Nähe" (bedeutet in machen Bundesländern im Raum, in anderen reicht das Bad nebenan - aber ohnehin nur relevant bei invasivem Arbeiten) und Hausbesuchspraxen (die sind in machen Bundesländern nicht zulässig).
Viel Freude und Erfolg bei der Praxiseröffnung!
Christine