(18.03.2018, 15:19)Annet schrieb: Hallo,Hallo Anette, hallo miteinander,
ich schließe mich den Fragen von Ruth an. Ich befinde mich gerade in den Kursen Vitalstoffberater und Ernährungs- und Gesundheitsberater. Evtl. buche ich auch noch den Kurs Ausleitung / Entgiftung / Darmsanierung. Mir ist das immer noch nicht ganz verständlich. Wenn ich kein HP bin, dann darf ich nur gesunde Menschen beraten? Aber ist es nicht eher so, dass Menschen erst auf den Gedanken kommen, sich beraten zu lassen, wenn Beschwerden, Probleme, Krankheiten ..... vorhanden sind? Als Krankenschwester, tätig bei einem ambulanten Pflegedienst, habe ich viel mit kranken Menschen zu tun. Öfters werde ich gefragt, was "man" sonst noch machen könnte. Da war eben mein Gedanke, dass ich die oben genannten Kurse absolviere, um "meine" Patienten kompetent beraten zu können. Darf ich das gesetzlich nicht, weil ich kein Arzt bzw. HP bin? Ich behandle ja nicht, sondern empfehle.
Über Antworten freue ich mich sehr.
Liebe Grüße
Annette
zunächst einmal ganz grundsätzlich: Als Beraterin in den von Dir genannten gesundheitsbezogenen Bereichen darfst Du selbstverständlich nicht "nur gesunde Menschen beraten".
In diesem Zusammenhang könnte man/frau auch mal darüber sinnieren, wer oder was ist eigentlich ein gesunder Mensch (gibt es den überhaupt)?
Was nach der Gesetzeslage Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist, ist die "Ausübung der Heilkunde"; d.h. die Behandlung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Den Menschen, der bei Dir Hilfe sucht und bei dem Du aus eigener Beobachtung oder seinen Schilderungen vermutest, dass er allgemein
- sich unvorteilhaft ernährt,
- ernährungsphysiologische Mangelzustände hat,
- hieraus folgend eine generelle Abwehrschwäche gegen die aus seiner Umwelt auf ihn einwirkenden Einflüsse hat,
- eventuell auch psychisch wenig gegen negative Einflüsse seiner Umwelt aktivieren kann, oder
- der Dich diesbezüglich um Beratung bittet,
kannst Du selbstverständlich auf Deinen Arbeitsgebieten beraten, gleich, ob er akut an Krebs, HIV oder Pest erkrankt ist.
(Genau so, wie der Bäcker oder der Gemüsehändler einem Kranken zu Stärkung seiner Lebenskraft auch Nahrungsmittel verkaufen kann).
Nur: Die Feststellung dieser Krankheiten und die erklärte Absicht, diese Krankheiten zu heilen oder zu lindern, ist Dir nicht erlaubt.
Wichtig ist dabei, dass Du bei Deinen Beratungen stets klar darlegst, dass Du die konkreten Krankheiten Deiner Klienten nicht behandelst , sondern Ratschläge für die (Veränderung der) Lebensführung gibst und dass der Patient sich hinsichtlich der Behandlung seiner Krankheit oder seiner Leiden an einen Arzt oder HP wenden soll.
Auch bei einem sich in ärztlicher (oder HP-Behandlung) befindlichen Klienten kann ein Gesundheitsberater jederzeit "begleitend" tätig werden.
GlG
Horst